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in Erfüllung einer übernommenen Verpflichtung

См. также в других словарях:

  • Bank [2] — Bank (Hdlgsw.), eine auf Rechnung mehrerer Personen od. des Staates errichtete Anstalt, welche mit Geld Geschäfte macht, d.h. gegen Hinterlegung von Geld, Werthpapieren od. werthvollen Gegenständen od. auch gegen Bürgschaft Credit gewährt, den… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Zölibat — Der Zölibat (von lateinisch caelebs‚ allein, unvermählt lebend‘, nicht fachsprachlich auch das Zölibat) ist im Christentum das Versprechen, für das weitere Leben die Verpflichtung zur Ehelosigkeit zu übernehmen. Neben der römisch… …   Deutsch Wikipedia

  • Finanzen — Finanzen, heißen 1) die Mittel, welche ein Staat od. überhaupt ein Gemeinwesen, z.B. eine Stadt, zur Bestreitung seiner Ausgaben besitzt; 2) die Gesammtheit aller Anstalten u. Einrichtungen, welche sich auf die Befriedigung der Staatsbedürfnisse… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Kreditwürdigkeitsprüfung — Die Kreditwürdigkeitsprüfung ist bei Kreditinstituten die erstmalige und laufende Überwachung der Zahlungsfähigkeit und Zahlungswilligkeit ( Bonität ) eines Schuldners. Dieser Vorgang ist bei Kreditvergaben von Banken allgemein verbindlich in… …   Deutsch Wikipedia

  • Frachtrecht, internationales — Frachtrecht, internationales. Inhalt: I. Geschichtliches, Geltungsgebiet, Wesen und Anwendbarkeit des IÜ. – II. Der internationale Frachtvertrag. Sein Abschluß und Inhalt. – III. Ansprüche aus dem internationalen Frachtvertrag. – IV. Rückgriff. – …   Enzyklopädie des Eisenbahnwesens

  • Italienische Eisenbahnen — (s. Karte, Taf. VIII). Inhalt: I. Geschichtliches. II. Geographische Gliederung des Eisenbahnnetzes. III. Technischer Charakter. IV. Verwaltung und Staatsaufsicht. V. Personalverhältnisse. VI. Statistik. VII. Literatur. I. Geschichtliches. A.… …   Enzyklopädie des Eisenbahnwesens

  • Enteignung — (expropriation; expropriation; espropriazione). Inhalt: I. Begriff; Allgemeines; Gesetzliche Bestimmungen. II. Gegenstand der E. III. Entschädigung der Eigentümer und Nebenberechtigten. IV. Rückerwerbsrecht. V. Benützung fremden Grundes für… …   Enzyklopädie des Eisenbahnwesens

  • Preußen [2] — Preußen (Gesch.). Das eigentliche Königreich P. (Ost u. Westpreußen), wurde in der ältesten geschichtlichen Zeit, im 4. Jahrh. n.Chr., diesseits der Weichsel von den germanischen Gothonen, jenseit von den slawischen Venetä (Wenden) bewohnt; an… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Allgemeine Wehrpflicht — Weltkarte der Armeeformen Farbschlüssel ██ Keine (eigenen) Streitkräfte ██ Keine Wehrpflicht (Freiwilligenarmee / Berufsarmee) …   Deutsch Wikipedia

  • GWDL — Weltkarte der Armeeformen Farbschlüssel ██ Keine (eigenen) Streitkräfte ██ Keine Wehrpflicht (Freiwilligenarmee / Berufsarmee) …   Deutsch Wikipedia

  • Grundwehrdienst — Weltkarte der Armeeformen Farbschlüssel ██ Keine (eigenen) Streitkräfte ██ Keine Wehrpflicht (Freiwilligenarmee / Berufsarmee) …   Deutsch Wikipedia

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